Das Bundessozialgericht erleichtert deb Zugang zu “Ghetto-Renten”. Nach dem im Jahr 2002 verkündeten “Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto” (ZRBG) können für Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung “Ghetto-Beitragszeiten” angerechnet werden.
(http://www.rechtslupe.de/sozialrecht/zugang-zu-ghetto-renten-39766)