Die Anrechnung der Unfallrente der Unfallversicherungsträger als Einkommen des Hilfebedürftigen ist eines der umstrittenen Problemfelder in der rechtlichen Auseinandersetzung um die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Während die Durchführungshinweise der Bundesagentur für Arbeit diese vorsehen und die Anrechnung in der Praxis vollzogen wird, legt die Rechtsprechung nahe, dass Unfallrenten auch beim Arbeitslosengeld II anrechnungsfrei bleiben müssen, da sie dem Ausgleich der körperlichen Unversehrtheit und der schädigungsbedingten Mehraufwendungen dienen.
Sollen Unfallrenten auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende angerechnet werden?
von admin | Okt 17, 2010 | Renten | 3 Kommentare
3 Kommentare
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Ja, sollten zur Berechnung herangezogen werden. Da die Grundsicherung aus Steuermitteln erfolgt und nicht aus einer Versicherungsleistung erbracht wird.
ALG2 ist an Bedürftigkeit gekoppelt! Wer genug UR bekommt, ist nicht bedürftig!
Muss also logischerweise angerechnet werden…
Eine Nichtanrechnung wäre eine weitere in der Endlosliste der Ungerechtigkeiten und der Willkür!
Nicht anrechnen!
Wer eine Unfallrente bekommt, hat erheblich höhere Aufwände als ALG2 leisten kann.