Ein Erwerbsunfähiger muss nach 3 Jahren zum neuen Gutachten. Wie oft werden solche Gutachten wiederholt ? Stimmt es das nach den 2. Gutachten (nach 6 Jahren) kein weiteres Gutachten folgt und somit die Erwerbsunfähigkeitsrente zeitlos weiter gewährt wird ?
Frage zur Erwerbsunfähigkeitsrente?
von admin | Okt 19, 2010 | Renten | 4 Kommentare
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Es kommt auf die Art der Erkrankung an. Wenn anzunehmen ist, das man irgeneiner Art von Tätigkeit nachgehen kann und sei es auch eine berufsfremde tätigkeit, die zumutbar ist, kann dieses neu geprüft werden, muss aber nicht.
Ich bekomme seit 7 Jahren EU-Rente. Ich musste seit dem nie mehr ein Gutachten wiederholen. Alle 2 Jahre musste ich bis jetzt ein Formular ausfüllen, da wurde ich nach meinem Gesundheitszustand gefragt und nach Zuverdienst.
EU-Rente wird heute i. d. R. nicht mehr unbegrenzt bezahlt.
Wie gesagt, alle 2 Jahren fragen sie bei mir nach.
Muss er nicht. Seit 9 Jahren ging es ohne – ist eine Frage des Grundes für die EU.
Das hängt von der Erkrankung ab