Weil Beamte nach ihrem aktiven Arbeitsleben keine Rente, sonern eine Pension bekommen.
Und in die Pensionskasse wird automatisch vom Beamtengehalt eingezahlt.
Weil Beamte nach ihrem aktiven Arbeitsleben keine Rente, sonern eine Pension bekommen.
Und in die Pensionskasse wird automatisch vom Beamtengehalt eingezahlt.
Weil sie auch keine Leistungen aus der Rentenkasse beziehen. Während für Arbeitnehmer monatlich der halbe Sozialversicherungsbeitrag -der im Bruttogehalt enthalten ist- vom Arbeitgeber bezahlt werden muß, ist das Bruttogehalt bei Beamten von vornherein viel geringer. Der Arbeitgeber eines Beamten bildet daraus allerdings -anders als die Rentenversicherung- keine Rücklage, aus der die Pensionen gezahlt werden, sondern behält das Geld für sich und gibt es mit den anderen Haushaltsmitteln aus. Pensionen werden aus dem laufenden Haushalt finanziert, deshalb ist das Geschrei auch immer so groß. Das ist allerdings nicht die Schuld der Beamten, sondern ein Problem der schwachsinnigen Haushaltsführung.
Ebenso verhält es sich mit den Krankenkassenbeiträgen: der Beamte muß sich und seine nicht erwerbstätigen Familienangehörigen zur Hälfte privat versichern, den Beitrag -der sich pro versicherter Person nicht unerheblich erhöht- muß er von seinem Nettogehalt zahlen. Dafür bekommt er vom Arzt eine Rechnung zugeschickt, die er zuerst bei seinem Arbeitgeber einreicht, danach bei der Krankenkasse und mit viel Glück von beiden jeweils die Hälfte erstattet bekommt.
Bis dahin muß er in Vorlage treten und die Rechnung aus seinen eigenen Mitteln bezahlen.
Beamte bekommen auch keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Im -zugegebermassen recht unwahrscheinlichen- Fall, dass sie arbeitslos werden, dürfen sie zum Sozialamt marschieren.
Wir beziehen eine Pension und keine Rente.