1. um steuerfrei zu bleiben.2.muß ich jeden Dazuverdienst versteuern.
Ich habe ca.1000€ Rente die sind steuerfrei.Wieviel kann ich dazu verdienen?
von admin | Okt 19, 2010 | Renten | 4 Kommentare
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Renten sind „grundsätzlich“ nicht steuerfrei !!!
Altersrenten werden nach dem Kohortensystem (Ertragsanteilbesteuerung) besteuert.
Altersrenten ab Rentenbeginn 2005 müssen mit 50% als steuerpflichtige Einnahmen angesetzt werden.
Ab Rentenbeginn 2006 mit 52%
Ab Rentenbeginn 2007 mit 54%
usw.
Diese Ertragsanteilbesteuerung bleit dann ein Leben lang bestehen.
„Steuerfreie Renten“ sind z.B.:
– Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung
– Kriegs- u. Schwerbeschädigtenrenten
– Widergutmachungsrenten
– Schadenersatzrenten nach § 843 BGB
Unter Berücksichtigung des 2007 maßgebenden Grundfreibetrags von 7.664 € bleiben jährliche Renten bis zu einem Betrag von 14.448 € bei „Ledigen“ steuerfrei.
Auszugehen ist immer von der „Bruttorente“.
„Nie“ vom Auszahlungsbetrag.
>>>> Vorausgesetzt es wurden keine weiteren Einkünfte erzielt <<<< --------------------------------------… Die Hinzuverdienstgrenze,"damit keine Rentenkürzung vorgenommen wird", ist dem Rentenbescheid zu entnehmen. --------------------------------------… Bei einen Hinzuverdienst (oder weitere Einnahme; Zinseinnahmen, Mieteinnahmen, Verpachtungseinnahmen, Einahmen aus Spekulationsgeschäften, usw; Einnahmen Ehegatte (Arbeitslohn, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Krankengeld, usw) "kann" die Rente wieder in die Besteuerung fallen, "trotz Grundfreibetrag".
Es ist möglich einen EUR 400,– Job anzunehmen.
Die Rente muß erst ab EUR 1.500,– versteuert
werden.
1. Zunächst einmal ist in Deinem Rentenbescheid aufgeführt, wieviel Du überhaupt hinzuverdienen darfst, damit Du keine Rentenkürzung zu erwarten hast – Achtung, bei Überschreitungen könnte es zu unliebsamen Überraschungen kommen,
2. Das hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, wie z.B. Steuerklasse, sonstige Einkünfte (Zinsen, Mieten usw.)
3. Ja. Grundsätzlich nimmt der Vater Staat seinen Kindern alles. Er läßt Ihnen aber auch Freibeträge.
Um eine genaue Auskunft zu bekommen, solltest Du Dich mit den entsprechenden Unterlagen vorsorglich an Dein Finanzamt, Steuerberater oder LohnSteuerVerband (örtlich) wenden.
vg -h
Beim Bezug von Alterruhegeld (Rente) kann beliebig dazuverdient werden, ohne daß dieses auf die Rente angerechnet wird. Die Versteuerung des Verdienstes richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen. Diese kann nur ein Steuerberater sachgerecht beantworten.