Die Halbwaisenrente wird nach dem 18. Geburtstag nur mehr gezahlt, wenn man einen Ausbildung nachweisen kann (gilt nur bis zum Abschluss der Erstausbildung). Außerdem wird jegliches Einkommen auf die Rente angerechnet. Da Dir Dein Ehepartner (falls Du nicht arbeitest, sondern den Haushalt führst) unterhaltspflichtig ist (in diesem Falle fiktiv, weil Ihr in einem Haushalt lebt), wird das, wie jedes andere Einkommen, auf die Rente angerechnet. Dann kann es sein, dass Du kein Recht mehr auf die Rente hast.
Am besten beim Rentenversicherungsträger nachfragen, denn zu Unrecht erhaltene Rente muss man zurück erstatten.