hallo zusammen … ich möchte meine lebensversicherung einem freund umschreiben lassen … da ich wahrscheinlich septemer 2009 in das harzt4loch falle .. und umgehen möchte .. dass ich meine lebensversicherung erst abbauen muss .. bevor ich in den „genuss“ von hartz4 komme … ich bin 58 jahre alt und würde auch gerne mit 60 in rente gehen .. aber bis da fehlen mir dann noch 9 monate .. vielleicht habt ihr eine idee .. freue mich auf antwort .. schönen tag noch
Umschreibung von lebensversicherung?
von admin | Okt 21, 2010 | Renten | 3 Kommentare
3 Kommentare
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Ich glaube das geht nicht! Nimm Kontakt mit deinem Versicherungsvertreter auf . Schildere ihm die Situation vielleicht weiß er eine Möglichkeit!
Ein Versicherungsnehmerwechsel ist generell möglich. Allerdings bringt das wahrscheinlich nicht viel, denn beim Wechsel des Versicherungsnehmers ( dieser hat alle Rechte und Pflichten am Vertrag) muss das Versicherungsunternehmen das Finanzamt wegen einer Schenkung informieren, da du das Guthaben in deinem Vertrag praktisch verschenkst.Über der Schenkungsfreigrenze ( müssten ca. 5.200 € sein ) sind Steuern fällig. Hinzukommt,dass dein Freund mit dem Vertrag machen kann, was er will. Das Guthaben im Vertrag ist nach der Übertragung sein Geld, d.h., er kann den Vertrag nach der Übertragung kündigen und das Geld einstecken.
Weiter ist zu beachten, dass du nach einer Übertragung weiterhin die versicherte Person bleibst, was unter Umständen auch zu Problemen bei Hartz 4 führen könnte.
Eine Umschreibung ist meiner Meinung nach die dümmste aller Möglichkeiten.
Pro Lebensjahr hast du bei Hartz 4 einen Freibetrag von 400 € (wenn ich mich nicht irre), d.h., dass du derzeit bis 23.200 € Guthaben im Vertrag haben kannst, ohne dass es bei Hartz 4 angerechnet wird !!!
Nur der Betrag darüber würde angerechnet und wäre vor Leistungsbezug aufzubrauchen.
Eine andere Alternative wäre, von deinem Lebensversicherungsunternehmen prüfen zu lassen, ob es möglich ist, den Vertrag in einen sog. “ Hartz 4 sicheren Vertrag “ umzuwandeln.z.B. in eine sog. Rürup – Rente, da dieser Vertrag keinen sog. Rückkaufswert hat oder in eine Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht und ohne Leistungen bei Tod vor Rentenbeginn. Auf dem Papier haben diese Verträge keinen Rückkaufswert (also Guthaben vor Rentenbeginn) und somit gibt es auch nichts, was bei Hartz 4 angerechnet werden kann. Ich gláube schon mal irgendwo gelesehen zu haben, dass die Lebensversicherungsunternehmen sogar verpflichtet sind die Verträge auf “ Hartz 4 sicher “ umzustellen. da kann ich mich jetzt aber auch täuschen.
Sicher hätte eine solche Umstellung auch Nachteile, allerdings weniger als eine umschreibung auf deinen freund. An deiner Stelle würde ich mich erstmal bei deinem Versicherungsunternehmen bzw. deren Vertreter erkundigen, ob diese Möglichkeit besteht und wie das alles dann im Detail aussieht. Oder du recherchiertst mal im Netz, kann mir durchaus vorstellen, dass es genug Foren gibt, bei denen man hilfreiche Tipps bei Fragen zu Hartz 4 bekommt.
Mit 58 Jahren hast du einen sehr hohen Freibetrag. Der beläuft sich meines Wissens auf 200 Euro pro Lebensjahr.
58 x 200 = 11.600 Euro.
Es gibt einige „Tricks“, das Kapital zu rettem, bzw. dem AA die Verwertung verdammt schwer zu machen:
1. Wenn einem Dritten ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt wurde
2. Wenn mit der Versicherungsgesellsch. ein Verwertungsausschluss nach 3 165 Abs. 3 VVG vereinbart wurde
3. Wenn die Versicherung als Tilgung für ein Eigenheimarlehen herangezogen wird
4. Wenn das Kapital ganz oder teilweise aus zulagenbegünstigten Anlagen nach dem Vermögensbildungsgesetz oder Altersvermögensgesetz stammt.