In der privaten Versicherung steht: Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.
Ich habe im Einzelhandel/Lebensmittel gelernt und seitdem auch diesen Beruf ausgeübt. Die Umschulung der Deutschen Rentenversicherung sieht eine Ausbildung im Bürowesen vor.
Was ist noch zu beachten, wo muss ich aufpassen. Für Tipps bin ich sehr dankbar.
Das kann man so pauschal gar nicht sagen: Einige – leider nicht alle – Versicherungen verzichten auf die Verweisbarkeit auf einen anderen Beruf. Du musst am besten mit Deinem Versicherungsberater sprechen.
Wenn Du eine Umschulung gemacht hast,kannst Du in diesem Beruf arbeiten. So bekommst Du keine Rente mehr.
Wenn durch eine Umschulungsmaßnahme die Arbeitfähigkeit wieder hergestellt wird, z.B. ein Zimmerer der nicht mehr auf Leitern kann, zum Industriekaufmann umschult, wird Arbeitsfähigkeit hergestellt und die BU-Rente als Zimmerer entfällt.