ist eine behindertenrente auch pfändbar ,wenn nichts vorhanden ist wo gepfändet werden kann.
3 Kommentare
heinz 34
am 23. Oktober 2010 um 06:29
Kommt darauf an wie hoch diese ist, und was Du sonst noch an Einkommen und Vermögen hast. Frag am besten, unverbindlich, bei Deinem zuständigen Amtsgericht Vollstreckungsgericht) nach.
rente gehoert zu den sozialleistungen. diese sind laut sgb nicht pfaendbar. die 7 tage regel greift hier nicht. nur bei gehaltseingaengen. wenn die bank anderer meinung ist, musst du mit deinem rentenbescheid zum naechsten gericht, und die freigabe beantragen. das geht schnell
Alle Sozialleistungen, wo auch Renten zu gehören, sind nicht pfändbar.
Aber Achtung: Sollte es zu einer Kontopfändung kommen, kannst du nur in den ersten 7 Tagen nach Eingang das Geld abheben, sonst ist es weg.
Kommt darauf an wie hoch diese ist, und was Du sonst noch an Einkommen und Vermögen hast. Frag am besten, unverbindlich, bei Deinem zuständigen Amtsgericht Vollstreckungsgericht) nach.
rente gehoert zu den sozialleistungen. diese sind laut sgb nicht pfaendbar. die 7 tage regel greift hier nicht. nur bei gehaltseingaengen. wenn die bank anderer meinung ist, musst du mit deinem rentenbescheid zum naechsten gericht, und die freigabe beantragen. das geht schnell
Alle Sozialleistungen, wo auch Renten zu gehören, sind nicht pfändbar.
Aber Achtung: Sollte es zu einer Kontopfändung kommen, kannst du nur in den ersten 7 Tagen nach Eingang das Geld abheben, sonst ist es weg.