Hallo, ich verstehe nicht so ganz, bei der Gehaltsabrechnung wie ich as ganze kalkulieren sollte.
Also ich verstehe nicht von welchem betrag ich die Krankenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung abziegen sollte???
Vom bruttogehalt oder von dem sozialversicherungspflichtigen gehalts?
Das sozialversicherungspflichtige Gehalt ist das Bruttogehalt eines Arbeitnehmers! Allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze!
2009 war die Beitragsbemessungsgrenze :
Kranken- und Pflegeversicherung: 44 100€ jährlich
Arbeitslosen – und Rentenversicherung: 5400 West , 4550 Ost ( monatlich)
sollte dein Bruttoeinkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen, ist es sogleich dein sozialversicherungspflichtiges Gehalt.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. 😉
Anna
Das sagt doch schon der Begriff: sozialversicherungspflichtiges Gehalt.
Krankenversicherung: 15,5 %, davon bezahlen jeweils die Hälfte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer.
Rentenversicherung: 19,8%(weiß ich jetzt nicht genau), genauso wie bei der Krankenversicherung
Arbeitslosenversicherung: 4,8 % und Pflegeversicherung 3,2%(weiß ich auch nicht genau)
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer gehen vom Bruttogehalt ab und haben mit den Sozialversicherungen nichts zu tun.