Schweizer, die das Rentenalter erreicht haben „Frauen ab 64 bezw. Männer ab 65“, müssen für ihr Einkommen keine Sozialleistungen (AHV/IV, etc.) bezahlen, wenn das Einkommen pro Monat CHF 1400,00 nicht übersteigt. (Für erwerbstätige Altersrentnerinnen und Altersrentner gilt ein Freibetrag von 1400 Franken pro Monat oder 16800 Franken pro Jahr.)
Hier die Adressen und Informationen der kantonalen Ausgleichskassen