Kann mir jemand sagen wo die Halbweisenrente bei der Steuererkärung eingetragen wird danke
2 Kommentare
RL
am 25. Oktober 2010 um 08:53
Halbwaisenrente:
die Einkünfte gehören auf die Anlage R und 50% der Renten unterliegen ab 2005 der Besteuerung, wenn die Rente schon in oder vor 2005 bezogen worden ist.
Wir die Rente erst ab 2006 bezogen, so unterliegen 52% der Besteuerung.
Halbwaisenrente:
die Einkünfte gehören auf die Anlage R und 50% der Renten unterliegen ab 2005 der Besteuerung, wenn die Rente schon in oder vor 2005 bezogen worden ist.
Wir die Rente erst ab 2006 bezogen, so unterliegen 52% der Besteuerung.
da wo die renten genannt werden