von admin | Okt. 27, 2010 | Renten
Das Finanzgericht München prüft zurzeit, ob der Besteuerungsanteil von 50 % auf Renten verfassungswidrig ist. Mit diesem Muster-Einspruch berufen Sie sich auf das anhängige Verfahren. (http://www.steuertipps.de/?softlinkID=9786)