Ich bin 57 J. alt und habe mit 55 J. mit meinem AG eine Vor-
ruhestandsregelung über einen Aufhebungsvertrag getroffen.
nach 18 Monate ALG-Bezug bin ich jetzt arbeitslos ohne Bezüge,
da ich wieder von meinem alten AG bis 60 bezahlt werde, danach Rente. Voraussetzung dafür ist, das ich bis dahin vom
Arbeitsamt bei der Rentenversicherung als arbeitslos gemel-
det bleibe. Jetzt muss ich dem Arbeitsamt eine Erklärung
(Fragebogen) abgeben, ob ich noch arbeitswillig bin.
Wenn ich dies verneine, kann mich das Arbeitsamt dann bei
der Rentenversicherung abmelden? Dann wären die Voraus-
setzungen für Renteneintritt mit 60 nicht erfüllt. (Arbeitslosigkeit
in den letzten 3 Jahren vor Rentenbeginn) Neues Gesetz bzgl.
58 er Regelung seit 1.1.08???