Hallo,
habe über einen Zeitraum von fast 18 Monaten als Selbständige (Honorarvertrag) bei der Stadt gearbeitet. Habe meine Krankenversicherung nebst Rentenversicherung von meinen Einkünften selbst getragen. Mein Vertrag läuft jetzt aus und ich habe mich am Arbeitsamt als arbeitssuchend melden wollen.
Dort wurde mir gesagt, dass mir nach einer Erwerbstätigkeit von 12 Monaten auch Arbeitslosengeld I zustehen würde, was ich mir aber selbst nicht vorstellen kann, da ich während meiner Beschäftigung keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe.
Wird den so etwas nachträglich beim Lohnsteuerjahresaugleich mit abgezogen???? Ich bin verheiratet und wurde aufgrund dessen mit meinem Mann veranlagt.
Wer war schon mal in der Situation oder kann mir darüber Auskunft geben.
Danke schon mal im Voraus für die Antwort.
Netito