Etwas anders sieht es aus, wenn zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente noch eine private Berufsunfähigkeitsrente hinzukommt. Entscheidend für die Besteuerungshöhe der privaten BU-Rente ist dabei: Die „Steuerlogik“ folgt dem so genannten „Drei-Schichtenmodell“ der Altersvorsorge (Alterseinkünfte-gesetz).
http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Besteuerung_BU-Renten