Hallo,mein Name ist Andrea Heinrich.Ich hätte eine Frage zur Berechnung vom Übergangsgeld über die Rentenversicherung Rheinland-Pfalz.
Ich war von November 09 bis zum 29.02.10 arbeitslos. Dann nahm ich eine kurze Tätigkeit über eine Zeitarbeitsfirma bis zum 08.03.10 auf.Wegen gesundheitlicher Probleme bekam ich dann die Kündigung und bin seit dem 09.03.10 krank.Vom 08.09.10-29.09.10 war ich in Reha.Die Rentenversicherung nahm als Berechnungsgrundlage den letzten Arbeitgeber,bei dem ich aber nur 3 Wochen tätig war. Nach meiner Kenntnis ist dies nicht rechtens. Die Berechnungsgrundlage wäre das Arbeitslosengeld 1 gewesen.
Liege ich in meiner Annahme richtig?
Hochachtungsvoll
Andrea Heinrich