Der Anteil der Invalidenrentenbezügerinnen und bezüger ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Gleichzeitig werden einmal gesprochene Renten in den wenigsten Fällen später herabgesetzt oder aufgehoben.
Der Anteil der Invalidenrentenbezügerinnen und bezüger ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Gleichzeitig werden einmal gesprochene Renten in den wenigsten Fällen später herabgesetzt oder aufgehoben.