Angenommen man (oder Frau) arbeitet 5 h täglich im öffentlichen Dienst und erkrankt schwer. nach 2 monaten krankschreibung und abgelehnter Kur erfolgt ein gutachten. festgestellt wird, dass eine berentung in erwägung zu ziehen wäre, da bereits 30 % schwerbeschädigung und gleichstellung vorhanden sind. ist es jetzt z.b. möglich, dass man ( oder frau) nach der kur nur noch 3 h täglich arbeitet und die differenz als rente bekommt ? im gutachten wurde aufgenommen das die arbeitszeit aus gesundheitlichen gründen schon von 8 auf 5 stunden reduziert wurde.
welche arbeitszeit dient dann als berechnungsgrundlage für die rentenleistung ?
Diese frage richtet sich nur an personen, welche sich mit dem sozial und rentenrecht auskennen.
für reine punktesammler werde ich noch eine 08/15 frage reinstellen. danke für euer verständnis