Wie sieht das aus, wenn man geschieden ist und der Ex-Ehemann verstirbt. Ist man dann automatisch trotz Scheidung Witwe ? Erhält man dann auch eine Rente ?
Geschieden und trotzdem Witwe ?
von admin | Okt 24, 2010 | Renten | 7 Kommentare
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Während des Scheidungsverfahrens wird geregelt, wie die Rentenansprüche aus den Ehejahren sind. Das heißt, einen Anspruch auf Rente hat man allerhöchstens für die Zeit, solange die Ehe bestand. Wenn die Scheidung rechtsgültig ist, ist dieser Anspruch geregelt und festgeschrieben.
Für die Zeit nach der Scheidung gibt es keine Rentenansprüche mehr.
Der Familienstand nach der Scheidung ist „geschieden“; das bleibt auch so, wenn der Mann sterben sollte und ändert sich höchstens mit neuer Heirat oder dem eigenen Ableben ;).
Nein man ist dann keine Witwe, denn man war mit dem Mann nicht mehr verheiratet. Der Rentenausgleich wurde bereits bei der Scheidung gemacht, also ändert sich daran auch nichts mehr.
Nein, man ist keine Witwe und erhält auch keine Witwenrente.
Die erste Antworterin hat Recht. Jedoch sollte es gemeinsame Kinder geben, dann erhalten diese eine Halbwaisenrente.
Die verehrten Vorredner liegen etwas falsch!
Falls ein minderjähriges Kind vorhanden ist und der Ex-Partner und die Frau nicht wieder neu vh oder liiert ist und bestimmte andere Voraussetzungen wie Unterhaltsfestsetzungen vorhanden sind, kann Witwenrente gewährt werden auch nach der Scheidung!
Der Familienstand allerdings ist geschieden, falls jedoch WR gezahlt wird, ist er verwitwet.
PS: der Rentenausgleich betrifft NUR die Altersrente!
ob es eine rente gibt, das wird im scheidungsverfahren geklaert. aber so gesehen bist du nicht witwe.
Ha, ha, ha . . . . .bist wohl Komiker, oder?? Du hast Dich doch von Deinem Ex verabschiedet. Dann muß man auch locker auf die Rente verzichten. Ist doch klar!!! Alles andere hieße, sich auf Kosten der Gemeinschaft etwas zusammen-zuschnorren. Und das wäre ja nun wirklich grob.