hallo ihr lieben.und zwar wollte ich mich mal erkundigen,wie das mit der halbwaisenrente läuft.muss mann eine arbeit bzw. ausbildung machen?oder reicht es wenn man lehrstellen suchend gemeldet ist?danke im vorraus.grüße aus leipzig
Halbwaisenrente?
von admin | Okt 17, 2010 | Renten | 3 Kommentare
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Bei mir war das damals so das ich auch noch im 1 Lehrjahr Halbweisenrente bekommen habe damals noch in höhe von 316 Mark wie das heute ist weiß ich leider nicht aber ich denke das sich nur in der höhe des Geldes etwas getan hat!Es ging solange bis man 18 jahre alt war
Also grundsätzliche besteht ein Anspruch bis man 18 Jahre alt ist.
Längstens kann die Halbwaisenrente bis zum 27. Lebensjahr gezahlt werden, wenn
*eine Schul- oder Berufsausbildung gemacht wird,
*ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr gemacht wird,
*wenn man schwerbehindert ist oder
*es sich um eine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten von höchstens 4 Monaten handelt.
Erfahrungsgemäß wird die Halbwaisenrente mit Abschluss der Schulausbildung eingestellt (z.B. zum 30.06.) und dann ab Beginn einer Ausbildung (z.B. 01.09.) wieder gezahlt. Die Zwischenzeit (Juli und August) wird dann als Übergangszeit gewertet, was dann nachgezahlt wird.
Es muss also eine Ausbildung vorliegen. Ausbildungssuchend gemeldet reicht über einen längeren Zeitraum gesehen (als 4 Monate) nicht aus.
Wenn eine Arbeit ausgeübt wird, besteht kein Anspruch.
Das Studium oder die Ausbildung darf nicht länger als eine gewisse Zeit unterbrochen werden, sonst fällt die Halbwaisenrente weg.
Infos bei dem Versicherungsträger.
Dort sind die Mitarbeiter sogar bei Anfragen sehr freundich und geben hilfreiche Infos.
(LVA, BGN )