Ist in der Schweizer Verfassung der Laizismus, also die Trennung von Kirche und Staat, in der Verfassung festgehalten?
Ist die Schweiz laizistisch?
von admin | Okt 18, 2010 | Allgemein | 3 Kommentare
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Art. 72 Kirche und Staat
1 Für die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat sind die Kantone zuständig.
2 Bund und Kantone können im Rahmen ihrer Zuständigkeit Massnahmen treffen zur Wahrung des öffentlichen Friedens zwischen den Angehörigen der verschiedenen Religionsgemeinschaften.
3 Der Bau von Minaretten ist verboten.1
Teil-teils – selbst wenn die Präambel was anderes ahnen lassen könnte –
in einigen Kantonsverfassungen ist die Trennung von Kirche und Staat ausdrücklich postuliert
– trotzdem zieht der Staat Kirchensteuern ein – was ich als störend empfindehttp://www.admin.ch/ch/d/sr/1/101.de.pdfhttp://de.wikipedia.org/wiki/Trennung_vo…
Ja,aber das ist nur offieziell glaube Ich.