Mein Freund lebt im Trennungsjahr mit seiner Ehefrau. Vertraglich wurde jeder Unterhalt und Versorgungsausgleich unter den beiden ausgeschlossen. Wenn ich ihn jetzt heirate, habe ich ja m.W. erst Anspruch auf seine Rente nach fünf Jahren (er ist über 60). Wie sieht es aber aus, wenn er sofort z.B. ein Pflegefall wird? Muss ich dann sofort für seine Pflege aufkommen?
Vielen Dank für Eure Hilfe und vG lukulla