Ich möchte meinen jetzige Riester Rente (Fondsparplan) mit einem Banksparplan ergänzen d.h. die maximal möglichen Einzahlungen (derzeit 175 Euro) zu splitten.
Ich möchte nun 100 Euro auf den Fondsparplan und 75 Euro den Banksparplan verteilen.
Ist bei möglichem Hartz IV Bezug für beide Riester Renten die Anrechnungsfreiheit gewährleistet oder bezieht sich die Anrechnungsfreiheit nur auf einen Vertrag ?
Hintergrund ist das ich möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt zu der sicheren Variante Banksparplan wechseln will und mir noch die besseren Bedingungen sichere (Rentenbezug zum 60ten Lebensjahr möglich anstatt mit dem 62ten Lebensjahr wie in der Disskussion stehend).