Der Mindestumwandlungssatz dient dazu, die Renten der Pensionskassen zu berechnen. Die Vorlage sieht vor, diesen Satz für Neurenten anzupassen, bis er im Jahr 2016 6,4 Prozent erreicht. Damit soll die 2. Säule finanziell stabil bleiben. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen. Die EDU-Delegierten haben bei 37 Ja-Stimmen, 7 Enthaltungen und 22 Nein-Stimmen die Ja-Parole beschlossen.
(http://www.edu-zh.ch/news/ja-zum-bundesbeschluss-abanpassung-des-mindestumwandlungssatzes-im-bvgbb)