Einleitung: Mit dem Beginn der Industrialisierung wurden dem Menschen immer mehr Aufgaben und Pflichten übertragen, die ihn auf Dauer aus dem Gleichgewicht der Gesundheit warfen. Erste Ansätze zur Regelung einfachster Bedingungen im Arbeitsleben wurden mit dem Beginn des 19. Jahrhunderts vereinbart. Vor ungefähr 110 Jahren verabschiedete Otto Fürst von Bismarck (1815-1898) die Sozialversicherung in Deutschland. Die gesetzliche Krankenversicherung, als ältester Zweig der Sozialversicherung, wurde durch die Reichsversicherungsordnung (RVO) von 1911 so umfassend spezifiziert, dass sie im wesentlichen die Rechtsgrundlage der gesetzlichen Krankenversicherung bis zum Jahr 1989 bildete. In den letzten Jahren führten Diskussionen über Kostendämpfung im Gesundheitswesen zum Überdenken der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland. Neben dem Ausbau der Leistung forciert die Entwicklung der Rechtsprechung in der GKV einen stetigen Anstieg der Aufwendungen im Gesundheitswesen. Getragen werden die Kosten von den Krankenkassen, die wiederum ihrem Grundsatz der Beitragssatzstabilität für die Finanzierung der Krankenkassen gerecht werden wollen. Beide Argumente stehen im Widerspruch zueinander. Damit aber weiterhin die Finanzierung der Krankenkassen gewährleistet werden kann und den Mitgliedern keine Beitragserhöhungen auferlegt werden müssen, wurden in den vergangenen Jahren einige Gesetzesänderungen in der GKV durchgeführt. Hier sind die Aufnahme der GKV in das fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (1989), das Gesundheits-Strukturgesetz von 1993, das GKV-Neuordnungsgesetz (1996) und die Gesundheitsreform 2000 zu nennen. Gang der Untersuchung: Das Kapitel 2 meiner Diplomarbeit erläutert ausgiebig die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Auch die Probleme und Notwendigkeiten zur Veränderung mit Blick auf die Gesundheitsreform 2000 fließen hier ebenfalls mit ein. Die neuen Organisationsformen medizinischer Leistungen werden im Abschnitt 2.3. näher erläutert. Hier ist vor allem auf die HMO zu verweisen. Auch alternative Vergütungsformen in der Schweiz werden angesprochen. Das zweite Kapitel wird durch den Punkt 2.4. abgerundet. Er beschäftigt sich mit dem Gesundheits-Reformgesetz 2000 und ihren neuen rechtlichen Möglichkeiten in Bezug auf die Durchführung alternativer Vergütungsformen. Die ambulante Versorgung in Vertragsarztpraxen und die stationäre Behandlung in Krankenhäusern bilden den Kern im traditionellen deutschen Gesundheitswesen. Ergänzt werden sie durch den Arznei- und Heilmittelsektor. Mit den Beziehungen der Vertragspartner untereinander und der Darstellung der Vergütungsformen in den einzelnen Sektoren beschäftigt sich das dritte Kapitel der vorliegenden Arbeit. Den Gegenpol bildet eine gemeinsame Vergütung in Form eines kombinierten Budgets. Hiermit soll die Schnittstellenproblematik der angesprochenen Einzelsektoren beseitigt werden. Die Idee ist eine integrierte Versorgung zwischen vor- und nachgelagerten Ebenen. Die Vergütungsform des kombinierten Budgets wird im Praxisnetz Berlin angewendet. Grundlegende Aspekte über den Aufbau und die Arbeitsweise in diesem Netzwerk werden vorgestellt. Mit der Zusammensetzung der Budgetform wird das vierte Kapitel abgerundet. Ob mit dieser alternativen Vergütungsregel die Ursache des Kostenanstiegs im Gesundheitswesen gelöst wird, zeigt sich noch. Die Idee an sich ist unstrittig, eine effiziente Lösung unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Wettbewerbsgedanken zu erreichen.
— Dieser Text bezieht sich auf eine vergriffene oder nicht verfügbare Ausgabe dieses Titels.