bin von einem Bekannten gefragt worden (bin selbst Rentner 🙂
1) Eine AN wird schwanger, dann vom Arzt krank geschrieben (u.a. wg zu viel Stress auf der Arbeit). Sie wäre die einzige Ansprechpartnerin (außer einer Azubi) in einer Abteilung.
2) Kann man sie dazu verpflichten etc. trotzdem zur Arbeit zu kommen um jemanden externes einzuarbeiten?
3) Ist sie verpflichtet immer telefonisch (Diensthandy) erreichbar zu sein?
4) Evtl. mit §§?!