Die Methoden und Praktiken der Umsatzrealisation stehen seit geraumer Zeit im besonderen Fokus von Abschlussadressaten, Abschlussprüfern, Normengebern und Aufsichtsbehörden. Die meisten Bilanzbetrugsfälle gehen auf die fälschliche Realisation von Umsatzerlösen zurück.In den IFRS bestehen für die Teilbereiche der Umsatzrealisation immer noch Regelungslücken. Bisher nicht eindeutig geregelt sind wirtschaftliche Sachverhalte, im Rahmen derer für mehrere vertraglich vereinbarte Einzelleistungen nur ein einziger Gesamtbetrag zu entrichten ist. Im deutschen Sprachraum hat sich hierfür der Begriff „Mehrkomponentenvertrag“ etabliert.Daniel Fischer untersucht, wie Mehrkomponentenverträge zu charakterisieren sind. Im Anschluss identifiziert er die Regelungslücke im IFRS-Regelwerk und stellt dar, welche adaptierbaren Bilanzierungsnormen ersatzweise zur Abbildung der Mehrkomponentenverträge herangezogen werden können. Abschließend erläutert er, welche konkreten Entscheidungshilfen und Handlungsempfehlungen den Unternehmen in Form einer Bilanzierungsempfehlung an die Hand gegeben werden können.