alle, die nicht fähig sind, privat oder gesetzlich vorzusorgen, bekommen weiterhin eine grundsicherung. alle zuwendungen zusätzlich, die daraus entstehen, sind ja weiterhin anwendbar. außerdem werden kranke und behinderte menschen medizinisch betreut. arbeitslose haben ja vorher gearbeitet, und somit voresorgt. so oder so. die bestimmungen bleiben bei eintritt in die arbeitslosigkeit erhalten. aber nur im midest-level. jeder gesunde mensch kann eine tätigkeit ausüben, auch ungelernt. das wäre dann aufgabe der amtsärzte, das zu prüfen.