Für REHA u.ä. werden normalerweise 10 €/Tag Zuzahlung verlangt.
Kann es sein, daß mit zweierlei Maß gemessen wird, wenn
-die REHA über die Krankenkasse läuft (Befreiung gilt)
-die REHA über die Deutsche Rentenversicherung läuft (Befreiung interessiert laut Widerspruchsbescheid nicht)
Nein, denn das sind zweierlei paar Schuhe.
Jedenfalls möchte am liebsten keiner zahlen.
Wie jede Versicherung eben;((
DAs kann schon sein , ich glaube bei meiner Reha über den Rententräger mußte ich auch zuzahlen.
In diesem Land wird öfters mit zweierlei Maß gemessen.
Habe vor 4 Jahren eine Reha über die Rentenversicherung gemacht und brauchte nichts dazu bezahlen.
Ab nächster Woche mache ich eine ambulante Reha und brauche auch da nichts dazu bezahlen.
Es sind zwei unterschiedliche Kostenträger mit unterschiedlichen Regelwerken und Vorschriften.