Meine Ex- Krankenkasse möchte meine Rente pfänden, wegen angeblich nicht gezahlter Beiträge in der Vergangenheit!? Ist da möglich?
Beziehe kleine Rente ( Schlaganfall2006) etwa750 Euro. Davon muss ich alles bezahlen, Miete, Strom, Telefon essen, etc.
Ja das können die unter Berücksichtigung der Pfändungsgrenze. Am besten so schnell wie möglich eine Beratungsstelle aufsuchen und fachmännischen Rat einholen.
Nein, eine Pfändung würde im Zweifelsfalle vom Gericht aufgehoben werden. Ich gehe davon aus das es sich um Altersrente o.ä. handelt und das sich dieser Zustand bis zum Lebensende nicht sonderlich ändern wird. Damit bleibst du dauerhaft unter der Pfändungsfreigrenze von derzeit 989 Euro – die Pfändung wäre mithin sinnlos und nach §765a ZPO aufgrund §850 bzw. 850b ZPO / je nachdem was für dich zutrifft aufzuheben
Normal würde ich auch denken, dass die nicht pfänden dürfen und deshalb auch nicht werden (weil unter Pfändungsgrenze). Aber an meinem Vater musste ich erleben, dass sie es trotzdem taten. Obwohl er nur 400 EUR Rente hatte, haben sie 195 gepfändet. Hab nie gecheckt, wie das sein konnte, und mein Vater hat sich schwergetan, das zu handeln. Letzten Endes haben sie die gepfändeten Gelder aber zurückgezahlt. Bis dahin musste ich ihm ganz schön was leihen …
Sicher kannst du nachweisen, daß du entweder die Beiträge gezahlt hast bzw. das du nicht zahlen mußtest.
Falls du die Möglichkeit des Widerspruchs hast, diese nutzen.
Dann suche bitte eine Rechtsanwalt auf. Schildere ihm deine Lage. Er wird dir mit Sicherheit Auskunft geben können, welche Möglichkeiten es gibt. Dabei denke ich in erster Linie an finanzielle Unterstützung in bezug auf seine Kosten
Da die Rente keine Sozialleistung ist, sondern ein Einkommen ist, kann diese wie andere Einkommensformen gepfändet werden.
Allerdings nur bis zur Höhe des steuerfreien Mindesteinkommens.Bei 750 Euro wird daher wohl nicht gepfändet werden können.
Nein, ist nicht möglich, alle Sozialleistungen sind nicht pfändbar, Rente gehört dazu. Aber Achtung, falls doch die Pfändung kommt. Du hast nur 7 Tage Zeit nach Eingang der Rente Zeit, es abzuheben, sonst ist das Geld weg.
Zusätzlich gibt es die Pfändunggrenze bis ca. 900 Euro, da bis du ja auch noch weit von entfernt.
Hallo,
bist Du eine einzelne Person liegt die Pfändungsgrenze bei um die 900 Euro …
man kann bis zum sozialsatz pfänden mehr nicht