Hallo, bei mir läuft gerade die zweite Scheidung.Bereits bei der ersten Scheidung habe ich einen kleinen meiner Rentenansprüche an meine geschiedene Ehefrau abtreten müssen. Nun bekomme ich zu meiner zweiten Scheidung unterschiedliche Aussagen. Die eine Seite sagt, dass ein weiterer Teil meiner Rentenansprüche meiner zweiten geschiedenen Frau zufällt. Die andere Seite sagt, dass nach der ersten Scheidung grundsätzlich keine weiteren Rentenansprüche abgetreten werden müssen.
Wer kann mir hierzu die 100 prozentig richtige Antwort geben.