Gewährt ein Arbeitgeber seinen Betriebsrentnern in drei aufeinanderfolgenden Jahren vorbehaltlos eine Weihnachtsgratifikation in gleicher Höhe, so entsteht dadurch eine betriebliche Übung, die ihn zur Zahlung auch in den Folgejahren verpflichtet.
(http://www.deubner-recht.de/aktuelles/arbeitsrecht/Weihnachtsgratifikationen-fuer-Betriebsrentner-3943100.html)