Hi zusammen
Laute dem Schweizerischen Waldgesetzt (ja sowas gibt es) steht das
Radfahren und Reiten nur auf Strassen und Wegen erlaubt ist, was aber man genau unter Wegen versteht ist nicht bekannt. zählen Wege auch als Singeltrails (Trampelpfade) oder nur solche die maschinell befestigt wurden, da die Singeltrails ja natürlich befestigt wurden (Tiere, Menschen, Radfahrern, Reiter etc.)
Hoffe ihr könnt mir Helfen.
PS. Wieso Schweizerisches Waldgesetzt, ganz einfach weil ich ein Schweizer bin.
Gruss