Nun ja, wenn im Mietvertrag steht, dass keine Tiere erlaubt sind, dann darfst du auch nach der kündigung kein TZier halten.
Denn du bist ja dann noch in der Kündigungsfrist und der Vertrag bleibt solange bestehen, bist du wirklich ausziehst.
Denn nehmen wir mal an, du hast bei der Arbeit gekündigt, dann bist du solange noch unter Vertrag, bist due Frist abgelaufen ist. Und in der Zeit darfst du ja auch nicht stehlen…!!!
Ich würde warten bist du eine neue Wohnung beziehst um dir unnötigen Ärger zu ersparen.
LG
dann „passiert“ das man dann weis was für ein Mensch du bist. Wäre eben eine nicht nette Geschichte denn wie sagt man immer, „was du nicht willst was man dir tut das füg auch keinen anderen zu“ (sinnbildlich gesehen).
ich finde es auch nicht so toll, wenn du einfach ein Tier in die Wohnung nimmst. Es gibt Menschen, die haben Allergien gegen Tierhaare, wenn die nach die die Wohnung beziehen wollen geht das vielleicht nicht –
ich denke, im schlimmsten Fall kann aus einer fristgerechten eine fristlose Kündigung werden.
Denn du verstößt dann ja gegen einen Vertrag… – und das kann Folgen haben.
Ich denke auch eher, dass das schlimmste was passieren kann ist, dass du fristlos die Wohnung verlassen musst.
Wenn du also noch zwei drei Monate in der Wohnung bleiben möchtest, dann lass es.
Wenn du nur noch einen Monat oder wenige Wochen hast, dann lass es auch.
Ein Tier muss sich schließlich auch erst umgewöhnen und neu in die Wohnung eingewöhnen. Auch an dich.
Und wenn du nun dann plötzlich umziehst, bedeutet das für das Tier erneuten unnötigen Stress.
Das muss nicht sein. Oder?! 😉
Nix, wenn Du Ordnungs- gemäß Gekündigt hast – und das auch einhalten willst – was sollte man da noch machen wollen ?
Du wirst Schwierigkeiten haben, eine neue Whg zu finden, in der Hunde erlaubt sind.
Such dir eine neue Whg mit erlaubter Hundehaltung (schriftlich bestätigen lassen) und danach besorge dir einen Hund.
Jetzt einen anschaffen und dann nicht wissen, wohin damit – DAS kann ja nicht deine Absicht sein, oder?!