Nun ja, wenn im Mietvertrag steht, dass keine Tiere erlaubt sind, dann darfst du auch nach der kündigung kein TZier halten.
Denn du bist ja dann noch in der Kündigungsfrist und der Vertrag bleibt solange bestehen, bist du wirklich ausziehst.
Denn nehmen wir mal an, du hast bei der Arbeit gekündigt, dann bist du solange noch unter Vertrag, bist due Frist abgelaufen ist. Und in der Zeit darfst du ja auch nicht stehlen…!!!
Ich würde warten bist du eine neue Wohnung beziehst um dir unnötigen Ärger zu ersparen.
LG