Wer seine Wohnung an Reisende untervermieten möchte, braucht eine spezielle Erlaubnis, entschied der Bundesgerichtshof. Ein kettenrauchender Mieter kann allerdings auf einen besseren Kündigungsschutz hoffen.
http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/urteile-entscheidungen/aktuelle-rechtsprechung-touristen-duerfen-nur-nach-erlaubnis-in-die-wohnung/8001960.html