Altersrente Jedes Mitglied hat nach Entrichtung des ersten Monatsbeitrages Anspruch auf eine lebenslängliche Altersrente ab Vollendung des 65. Lebensjahres. Ab dem Rentenbeginn ist das Mitglied beitragsfrei zum Versorgungswerk. Besonders zu beachten
(http://www.apothekerversorgungswerk.de/renten/altersrente/)