„Zu den sogenannten Aushanggesetzen gehören vom Gesetzgeber speziell ausgewählte Arbeitsschutzgesetze- und verordnungen. Jeder Arbeitgeber, der bestimmte betriebliche oder arbeitnehmerbezogene Voraussetzungen erfüllt, muss diese Gesetze für die Arbeitnehmer leicht zugänglich machen. Bei wesentlichen Gesetzesänderungen ist der Aushang auf den neuesten Stand zu bringen. In der Neuauflage ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vom 14.8.2006 abgedruckt, für das der Gesetzgeber eine Bekanntmachungspflicht festgelegt hat. Die Neuauflage berücksichtigt insgesamt 21 Gesetzestexte. Aufgenommen ist das neue Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG), das zwar nicht aushangpflichtig ist, jedoch eine sinnvolle Ergänzung zum Mutterschutzgesetz darstellt. Die Broschüre ist mit einer Lochung für den Aushang vorbereitet.“ (Amtsblatt Landeshauptstadt München)“Einige Arbeitsschutzgesetze und -verordnungen sind aushangpflichtig. Um den Arbeitnehmern Gelegenheit zu geben, sich über ihnen zusehende Rechte sowie ihnen obliegende Pflichten zu informieren, ist der Arbeitgeber aufgrund verschiedener gesetzlicher Vorschriften gehalten, deren Wortlaut leicht lesbar und an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen. Andernfalls kann dem Arbeitgeber eine Geldbuße auferlegt werden. In dieser Broschüre sind die wichtigsten arbeitsrechtlichen Texte in ihrer aktuellen Fassung zusammengestellt, mit deren Aushang der Arbeitgeber seine gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt.“ (Wirtschaft am bayerischen Untermain)