Basiswissen Abgeltungssteuer – Von der Einführung der Abgeltungssteuer zum 01.01.2009 sind Rentner genauso betroffen wie andere Anleger. Auf sämtliche Kapiteleinkünfte wird dann direkt bei den konten- und depotführenden Geldinstituten ein pauschaler Satz von 25 % Abgeltungssteuer einbehalten, wenn die jährlichen Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag von 801 Euro (1.602 Euro für Verheiratete) überschreiten.
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