Ist ein versicherungspflichtiger Rentner , der aus einem Mietshaus Einnahmen erzielt, verpflichtet, auf diese Einkünfte
einen Krankenversicherungsbeitrag zu bezahlen ( DAK ) ?
Wenn es möglich ist, bitte ich um Quellenangabe.
Ist ein versicherungspflichtiger Rentner , der aus einem Mietshaus Einnahmen erzielt, verpflichtet, auf diese Einkünfte
einen Krankenversicherungsbeitrag zu bezahlen ( DAK ) ?
Wenn es möglich ist, bitte ich um Quellenangabe.
Hallo, bei den Beiträgen werden andere Einkünfte nicht berechnet. Etwas anderes ist bei den Zuzahlungsgrenzen von 1% oder von 2%, da werden sämtliche Einnahmen berechnet.
Bei der AOK zählen alle Einkünfte dazu. Auch die aus Mieteinnahmen.
Die beste Quelle ist doch dann für dich die DAK. Warum fragst du nicht dort einmal nach?
Ich bekomme wegen Krankheit zurzeit auch Rente auf Zeit. Vor ein paar Tagen habe ich von meiner Krankenkasse (Techniker), ein Formular zur Überprüfung der Einkünfte erhalten. Das Formular habe ich schon wieder weggeschickt. Doch es gab darauf auch eine Rubrik: Einnahmen aus Mieteinnahmen. Was für die TK oder AOK gilt, gilt auch für die DAK.