Für ihre Einkünfte aus Renten – auch aus Versorgungsbezügen, zum Beispiel Betriebsrenten – zahlen Rentnerinnen und Rentner den gleichen allgemeinen Beitragssatz wie andere Versicherte auch. Derzeit beträgt er 15,5 Prozent. Dieser Beitragssatz …
http://www.tk.de/tk/bei-der-tk-versichert/im-ruhestand/beitraege-rentner/347588