Es gibt folgende Klassifizierungen:
a) Gesetzliche Renten
b) Privatrechtliche Rente.
Wenn die Sportunfallrente eine priivatrechtliche Unfallrente ist (also von irgendeiner freien Versicherung – wie z.B. Allianz, Debeka usw. – hat das mit einer späteren gesetzlichen Rente – die ist doch hier wohl gemeint ? – nichts zu tun. Die Sportunfallrente wird so lange gezahlt, wie sich das aus dem Versicherungsvertrag oder den -bedingungen ergibt.
Wird die Sportunfallrente hingegen von einer gesetzlichen Versicherung – z.B. Berufsgenossenschaft – gezahlt, ist der weitere Bezug anderer Renten ohne Auswirkung. Anders herum wird ein Schuh draus:
Im Falle einer Alters- oder Erwerbsminderungsrente kann es vorkommen, das eine Unfallrente angerechnet wird, also eine Rentenkürzung eintritt. Das kann jedoch erst im Rentenfall entschieden werden, bis dahin muss man sich über dieses Thema keine Gedanken machen.