Die Neuauflage: Die bisher getrennt erschienenen Werke, Beratung im Familienrecht (2. Auflage 2003) und Vertragsgestaltung im Familienrecht (2. Auflage 2002) werden nunmehr in einem Band zusammengefasst. Damit wird einem Wunsch der Praxis entsprochen, die in verschiedenen Bereichen korrespondierenden Darstellungen zusammenzuführen. Der Gesetzgeber hat in jüngster Vergangenheit erhebliche Neuregelungen im Familienrecht getroffen. Es handelt sich um die Neuregelung des Unterhaltsrechts, des Zugewinnausgleichs in Verbindung mit der Ehewohnung, Haushaltsgegenstände und Betreuungsrecht. Weiterhin wurde der Versorgungsausgleich völlig neu gestaltet. Für das gesamte familienrechtliche Verfahren erfolgte eine Neuregelung mit entsprechender Ausweitung der Zuständigkeit des Familiengerichts durch das FamFG in Verbindung mit der Änderung zahlreicher weiterer Gesetze, die seit dem 1.9.2009 in Kraft sind. Der Praktiker hat damit alle notwendigen Informationen an der Hand, um im Rahmen der familienrechtlichen Beratung die Neuregelungen bereits jetzt zu berücksichtigen!