Durch Änderung der Pflegestufe ist zum Zwecke der Deckung von ungedeckten Heimkosten vom Sozialamt eine Anforderung an mich ergangen alle Vermögens- und Einkommensverhältnisse offen zu legen.Dazu soll ich von meinem Arbeitgeber für die letzten 12 Monate eine Bescheinigung über die Arbeitsverdienste beibringen. Nun hat sich seit diesem Monat mein Arbeitsverhältnis geändert. Ich bin offiziell Rentner – ist es da erforderlich die Arbeitgeberbescheinigung der letzten 12 Monate noch zu erbringen -dann wäre ja die Ermittlung der evtl. zu leistenenden Zuschüsse auf einer falschen Basis errechnet, oder sollte ich in diesem speziellen Fall die Einzelheiten für die letzten 12 Monate nicht erbringen sondern auf die neue Rentnersituation mit dem Sozialamt Kontakt aufnehmen ????????????