Mit der vorliegenden Untersuchung wurde erstmals systematisch eine Längsschnitterhebung von Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Bisher wurde wenn überhaupt lediglich anlassbezogen eine Wahl untersucht und hinsichtlich der Zusammensetzung von kommunalen Vertretungen oder Parlamenten ausgewertet. Eine Längsschnittuntersuchung erfolgte nach einschlägiger Literaturrecherche bisher offensichtlich nicht. Auch bei dieser Untersuchung konnte sich die Erhebung der Grunddaten wegen des erheblichen Aufwandes nur auf ausgewählte Vertretungen von Kommunen in Nordrhein-Westfalen erstrecken. Mit der Erhebung wurden dennoch die Wahlergebnisse von sieben Gebietskörperschaften mit 69 Wahlen und einer Gesamtzahl von gewählten Rats- oder Kreistagsmitgliedern bzw. Landtagsabgeordneten mit n = 3.781 ausgewertet. Die Längsschnittstudie erstreckte sich dabei auf einen Zeitraum von 54 Jahren und im Einzelfall bis zu 14 Wahlen je untersuchter Kommune. Ausnahmen sind die Gemeinde Brüggen und die Stadt Willich, bei denen kürzere Zeiträume untersucht wurden. Der Landtag NRW wurde lediglich mit einem Jahr als Vergleich herangezogen. Parlamente und kommunale Vertretungen zählen in einer repräsentativen Demokratie wie in der Bundesrepublik Deutschland mit zu den Grundpfeilern unseres Staatswesens. Die gewählten Abgeordneten in den Parlamenten von Bund und Ländern vertreten im Wortsinne die Bevölkerung bei der Ausübung der Staatsgewalt. In den Gemeinden wird die Bürgerschaft nach § 40 Abs. 2 Satz 1 GO NRW durch den Rat vertreten. Wenn somit die Abgeordneten und Ratsmitglieder die Bevölkerung politisch repräsentieren, stellt sich die Frage, ob die personelle Zusammensetzung einer Vertretung auch in sozialer Hinsicht in Bezug auf z.B. Altersstruktur, Geschlecht, Religion und Erwerbsleben die Pluralität der gesellschaftlichen Kräfte wieder spiegelt oder zumindest eine gleichmäßige oder angemessene Beteiligung der gesellschaftlich relevanten Gruppen in den Räten und Parlamenten festgestellt werden kann.