Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Wirtschaft – Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, einseitig bedruckt, Note: 1,7, Universität Hamburg, Veranstaltung: Seminar zur internationalen betrieblichen Steuerlehre, 54 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 2005 lebten insgesamt 171000 deutsche Rentner dauerhaft im Ausland. In der gesetzlichen Rentenversicherung bezog sogar jeder zehnte Rentenempfänger seine Altersleistungen außerhalb Deutschland. In Anbetracht leerer deutscher Staatskassen und tendenziell steigender Rentenbelastungen dürften weiterhin viele Rentenempfänger aus steuerlichen Gesichtspunkten einen Wohnsitzwechsel in ein niedrigeres besteuerndes Land in erwägen, um der hohen deutschen Einkommenssteuer zumindest teilweise zu entgehen. In dieser Arbeit soll am Beispiel des für Privatpersonen steuerlich besonders attraktiv geltenden Landes Monaco dargestellt werden, wie in einer sog. Steueroase private und betriebliche Altersleistungen besteuert werden. Um derartige Steuerparadiese und die daraus resultierenden weißen Einkünfte zu vermeiden, hat der Gesetzgeber eine sog. Exit-Besteuerung für Inlandseinkünfte vorgesehen. Damit stellen eine Wohnsitzverlagerung nach Monaco und der damit verbundene Rentenbezug eine schädliche Verwendung des Rentenvermögens dar. Wie eine solche Besteuerung von Altersvorsorgeleistungen in Monaco im Hinblick auf das neue Alterseinkünftegesetz aussieht und welche steuerlichen Konsequenzen sich für die einzelnen Altersvorsorge-Varianten ergeben, soll im Rahmen dieser Arbeit geklärt werden. Dazu erfolgt im zweiten Abschnitt dieser Arbeit eine Einführung in die sog. nachgelagerte Besteuerung . Im weiteren Verlauf soll nach dem Muster des von der sog. Rürup-Kommission ausgearbeiteten Drei-Schichten-Modells auf die private und betriebliche Altersversorgung eingegangen werden. Wobei neben einem kurzen allgemeinen Überblick insbesondere auf die steuerrechtliche Behandlung der Beiträge während der Ansparphase eingegangen wird.