Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gilt seit dem 1. Januar 2002 ein neues Zusatzversorgungssystem in Form eines Punktemodells. Wer sich im öffentlichen Dienst mit Fragen und Entscheidungen zur Altersvorsorge zu beschäftigen hat, ist mit einem neuen, komplizierten Regelwerk konfrontiert. Insbesondere die Auswirkungen der Umstellung vom alten auf das neue Zusatzversorgungssystem werfen eine Reihe von Rechtsfragen auf, z.B. bei der Berechnung von Startgutschriften oder der Steuerfreiheit von Sanierungsgeldern. Folgende Themen werden behandelt: -das neue Punktemodell in der Pflichtversicherung -die Übertragung der Anwartschaften aus dem bisherigen Gesamtversorgungssystem in das neue Punktemodell -die Finanzierung -sowie die im Rahmen der neuen Zusatzversorgung mögiche freiwillige Versicherung. Das nun bereits in 3. Auflage erschienene Praktikerhandbuch liefert eine schnelle, umfassende Einführung in die Tarifverträge zur Altersvorsorge und alle damit zusammenhängenden Fragen. Es berücksichtigt auch die Neuerungen aufgrund der Neugestaltung des Manteltarifrechts des öffentlichen Dienstes durch den TVöD vom 13. September 2005 und Entscheidungen der Gerichte zum Systemwechsel in der Zusatzversorgung. Auf die Möglichkeiten der Arbeitnehmer, ihre Alterseinkommen mit der so genannten Riester-Rente aufzuzstocken, wird in einem eigenen Kapitel eingegangen. Insbesondere ist auch der für den kommunalen Bereich abgeschlossene Entgeltumwandlungstarifvertrag abgedruckt. Zahlreiche Beispiele, Abbildungen, und Checklisten veranschaulichen die schwierige Materie. Für Personalleiter und Sachbearbeiter im öffentlichen Dienst sowie für Arbeits-/ Zivilrichter und Rechtsanwälte, die sich schnell einen Überblick über die neue Rechtslage verschaffen wollen, liefert das Handbuch eine sichere Ausgangsbasis zu Fragen der Betriebsrente des öffentlichen Dienstes.