Klares Nein. Der Mieter könnte zwar grundsätzliche Gründe geltend machen gegen eine Hundehaltung weil dies sein Eigentum und das Miteinander in dem Mietshaus beeinträchtigen könnte – eine Vorschrift wo der Hund herstammen soll wäre ein unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mieters.
Darf der Vermieter bei einer zustimmung der hundehaltung auf tierheimhunde beschränken ?
von admin | Okt 14, 2010 | Haustiere | 5 Kommentare
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So was habe ich noch nicht gehört. Entweder sind Hunde erlaubt oder nicht. Die beiden Möglichkeiten gibt es nur.
Nein.Hund ist Hund,egal wo er herkommt.
Wie will er dir denn das Gegenteil beweisen ?
tolle idee…leider nein:-)
Bestimmt nicht.