Meine Eltern, beide im Rentenalter, wohnen zur Miete in einem vierstöckigem Mehrfamilienhaus, durch den Tod des Vermieters ist im Moment nicht geklärt, wer überhaupt der Ansprechpartner für folgendes Problem ist:
Durch den Einzug einer Firma im Hinterhaus ist tagsüber (von 09.00 Uhr – 18.00 Uhr) die Hoftür und die Haustür sperrangelweit offen, so daß ein Jeder Ein- und Ausgehen kann wie er möchte.
Die Hoftüre ist offen, um an das Hinterhaus ins Geschäft zu gelangen und die Haustüre weil die Besitzerin des Ladens sich auch noch dort eine Wohnung im Erdgeschoss gemietet hat.
Was ist hier nun mit dem Versicherungsschutz im Falle eines Einbruchs und kann ein Vermieter solche Genehmigungen unter Berücksichtigung der anderen Mieter erteilen?